![[PDF] Download Rechtliche Rahmenbedingungen der Innenentwicklung - bestehende und künftige Rechtslage: Bebauungsplan der Innenentwicklung § 13a BauGB Kostenlos](https://images-eu.ssl-images-amazon.com/images/I/41ZdYMD-ZSL._SS400_.jpg)
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Raumwissenschaften; Stadt- und Raumplanung; Note: 1;3; Hochschule fur Wirtschaft und Umwelt Nurtingen-Geislingen; Standort Geislingen; Veranstaltung: WP Sonderthemen des Bau- und Planunggsrechts; 19 Quellen im Literaturverzeichnis; Sprache: Deutsch; Abstract: In dieser Ausarbeitung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Innenentwicklung untersucht und die zukunftige Rechtslage durch die BauGB Novelle 2007 beleuchtet. Kunftige Rechtslage: Gesetzentwurf der Bundesregierung; Zielsetzung; Beschleunigtes Verfahren; Anwendungsbereich ( 13a Abs. 1 BauGB); Verfahren ( 13a Abs. 2 BauGB; Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; Anlage 2); Verhaltnis zum Flachennutzungsplan (13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB); Begrundung ( 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB); Sicherung zentraler Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung ( 9 Abs. 2a BauGB); Flexibilisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ( 12 BauGB); Erleichterung der Wohnnutzung im Innenbereich ( 34 BauGB); Beschleunigung und Erleichterung des Abschlusses der stadtebaulichen Sanierung ( 142; 154 BauGB); Anderung der Planerhaltung und des Normenkontrollverfahrens ( 214 BauGB) Bestehende Rechtslage: Der Begriff der Innenentwicklung hat keine rechtlich klar abgegrenzte Definition. Die Untersuchung der bestehenden Rechtslage beschrankt sich auf den vorhandenen rechtlichen Rahmen des Baugesetzbuch. Im Folgenden werden Planungsinstrumente untersucht; die Bedeutung fur die Innenentwicklung haben. Inhalt: Die "Bodenschutzklausel;" Vorbereitender Bauleitplan; Verbindlicher Bauleitplan; Qualifizierter Bebauungsplan ( 30 Abs. 1 BauGB); Vorhabenbezogener Bebauungsplan ( 30 Abs. 2 BauGB); Einfacher Bebauungsplan ( 30 Abs. 3 BauGB); Weitere Satzungen; Klarstellungs-/Innenbereichssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB); Entwicklungs-/Umwandlungssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB); Erganzungs-/Abrundungssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB); Planverwirklichung; Stadtebaulicher Vertrag ( 11 BauGB); Ers
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