Tuesday, October 2, 2018

[PDF] Download Stádtebauliche Vertráge: Inhalte und Leistungsstörungen Kostenlos

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Prolog. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten. Mit dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 23.4.93; BGBl. 1; 466; in Kraft getreten am 1.5.93; hat der Gesetzgeber erstmalig in großem Umfang vertragliche Regelungen im stádtebaulichen Bereich gesetzlich vorgesehen. Damit wurde auf die zuletzt sehr 'vertragskritischen' Entscheidungen des BVerwG vom August 911 und August 921 reagiert und verdeutlicht; daß die umfangreichen Aufgaben im Bereich der stádtebaulichen Planung und Realisierung nicht ohne vertragliche Regelungen und einer damit verbundenen frühen Aktivierung von Bauwilligen und ihrem Kapital lösbar erscheinen. Teil 1 der Ausarbeitung - Vertragsarten und zulássige Vertragsinhalte unternimmt den Versuch; Inhalt und Grenzen dieser vertraglichen Möglichkeiten anhand der gesetzlichen Vorschriften aufzuzeigen. Dabei werden die bisherigen Erfahrungen in der Praxis besonders verdeutlicht. Der folgende Teil 2 behandelt die Leistungsstörungen bei stádtebaulichen Vertrágen. Er beruht auf einem Rechtsgutachten; das der Verfasser 1995 im Auftrag des Bundesbauministeriums erarbeitet hat. Der Gutachtenstil wurde bewußt beibehalten. Beide Teile der Ausarbeitung sind durch Querverweisungen so miteinander verzahnt; daß beginnend mit Teil 1 die jeweiligen Vertragsgrundlagen; ihre zulássigen -inhalte und damit die Regelungskriterien für die einzelnen Vertragsarten (Erschließungsvertrag; stádtebaulicher Vertrag; Vorhaben- und Erschließungsplan) aufgezeigt werden. Teil 2 nimmt dies nochmals auf; soweit es für die Darstellung des Rechtssystems notwendig ist; das den Regelungen über die Leistungsstörungen zugrundezulegen ist. Für jede Vertragsart getrennt folgt dann die Darstellung der Regelungen über Leistungsstörungen; die gelten; wenn im Vertrag nichts náheres hierüber vereinbart ist. Abschließend wird für jede der genannten Vertragsarten untersucht und mit Beispielen dargestellt; welche Regelungen für den der Leistungsstörungen zwischen den Vertragspartnern zulássigerweise vereinbart werden können. Auch hier habe ich mich stark von meinen praktischen Erfahrungen leiten lassen. Meinem Kollegen Rechtsanwalt Dr. Schuster danke ich auch an dieser Stelle herzlich für die intensive Vorarbeit und Unterstützung bei dem den Teil 2 zugrundeliegenden Rechtsgutachten. Stuttgart; Januar 1996 Hans-Jörg Birk -- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.

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